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Startchancen-Programm Säule I: Welche Möbel gefördert werden und welche nicht

Kurz gesagt: Das Startchancen-Programm fördert über Säule I Investitionen in eine lernförderliche Umgebung an gut 4.000 Schulen. Möbel gehören dazu, aber nicht jede Anschaffung. Gefördert wird flexibles Mobiliar für multifunktionale Räume, Werkstätten und Maker-Spaces sowie Rückzugs- und Erholungsbereiche. Standardmöbel, die zur Grundausstattung gehören, sind in der Regel nicht förderfähig. Den Antrag stellt der Schulträger, meist die Kommune, auf Grundlage eines pädagogischen Konzepts der Schule.

1. Die drei Säulen des Startchancen-Programms

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Bund und Länder haben das Programm zum Schuljahr 2024/25 gestartet. Über zehn Jahre fließen rund 20 Milliarden Euro an gut 4.000 Schulen, je zur Hälfte von Bund und Ländern. Das Geld verteilt sich auf drei Säulen:

Säule I: Investitionsprogramm in eine zeitgemäße und lernförderliche Lernumgebung
•   Wofür: Bau, Umbau und Ausstattung, rund 40 % der Fördermittel
•   Für Möbel relevant: ja, maßgeblich
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Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
•   Wofür: Schul-und Unterrichtsentwicklung
•   Für Möbel relevant: regeln die Länder unterschiedlich, Auskunft gibt die Schulaufsicht

Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
•   Wofür: zusätzliche Fachkräfte,etwa für Schulsozialarbeit
•   Für Möbel relevant: nein

In Förderrichtlinien und Antragsportalen heißt Säule I meist „Investitionsprogramm Startchancen“. Wer dort nach den Regeln für Möbel sucht, findet sie unter diesem Begriff.
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2. Welche Möbel und Ausstattung fördert Säule I
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Die Förderrichtlinien der Länder beruhen auf derselben Bund-Länder-Vereinbarung und nennen deshalb fast wörtlich dieselben Beispiele. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen führen übereinstimmend flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen als förderfähig auf, einschließlich einer kompetenzanregenden Gestaltung der Räume. Dazu kommen Werkstätten, Kreativlabore und Maker-Spaces sowie Erholungs- und Rückzugsbereiche.

Der pädagogische Zweck entscheidet
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Gefördert wird nicht der Tisch, sondern das, was er im Raum möglich macht. Rheinland-Pfalz formuliert es in seinen FAQ zu Säule I am deutlichsten: Standardmöbel gehören zu den Pflichtaufgaben des Schulträgers und sind nicht förderfähig. Eine Möblierung kann gefördert werden, wenn sie Teil eines pädagogischen Konzepts ist, etwa für flexible Raumgestaltung, individuelle Arbeitsplätze oder Lernzonen. In Sachsen ist ein pädagogisches Kurzkonzept Bestandteil jedes Förderantrags.

Was eher gefördert wird und was nicht

Maßnahme: Lernlandschaft mit flexiblen Tischen, Sitzpodesten und Zonen für Gruppen- und Einzelarbeit
•   Einschätzung: förderfähig
•   Grundlage: Förderrichtlinien RLP, BW, BY, NRW

Maßnahme: Werkbänke, robuste Arbeitsflächen und Stauraum für einen Werkraum oder Maker-Space
•   Einschätzung: förderfähig
•   Grundlage: Förderrichtlinien RLP, BY

Maßnahme: Rückzugsbereich mit Polsterelementen, Sitznischen und Leseecke
•   Einschätzung: förderfähig
•   Grundlage: VwV Baden-Württemberg

Maßnahme: Planung, Raumkonzept und Beratung durch Dritte
•   Einschätzung: förderfähig, zumindest in Rheinland-Pfalz
•   Grundlage: FAQ Säule I Rheinland-Pfalz

Maßnahme: Alte Schultische 1:1 durch neue ersetzen, aber der Raum bleibt, wie er ist
•   Einschätzung: in der Regel nicht förderfähig
•   Grundlage: FAQ Säule I Rheinland-Pfalz

Maßnahme: Reparatur und reiner Werterhalt ohne Beitrag zur pädagogischen Qualität
•   Einschätzung: nicht förderfähig
•   Grundlage: Förderrichtlinie Schleswig-Holstein

Ob eine konkrete Maßnahme gefördert wird, entscheidet die zuständige Stelle im jeweiligen Land. JASSE berät zu Raumplanung und Ausstattung, nicht zur Förderung.
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3. Beispiel: So wird aus einem Klassenzimmer ein Lernraum nach Konzept
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Wie eine förderfähige Maßnahme aussehen kann, zeigt eine Musterplanung für die Umgestaltung der uns bekannten "Flurschule". Das pädagogische Ziel der Schule: Die Kinder sollen im Lauf eines Vormittags zwischen kurzem Input, Gruppenarbeit, Einzelarbeit und Lesen wechseln können. Am Nachmittag nutzt der Ganztag dieselben Räume für Hausaufgaben, Entspannung und Freispiel.
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Inputzonen:
kurze Erklärphasen, Morgenkreis, Klassenrat (z. B. mit Sitztribüne "WILLIAM", Whiteboard "ECO")

Gruppenzonen: Arbeit in Gruppen von 4-6 Kindern (z. B. mit Trapeztisch "IQ", Wipphocker "VIPPA®")

Einzelarbeit: konzentriertes Arbeiten, Differenzierung, Förderung (z. B. mit Rolltisch "YOYO", Stapelhocker "UPALL.H")

Lese- und Rückzugsecke: Lesen, Ausruhen, leise Pausen im Ganztag (z. B. mit Podesten "GRID", Leseinsel "ROBINSON")

Stauraum: Material griffbereit, gleichzeitig Raumteiler (z. B. mit Schultaschenwagen "CHARLIE", Rollcontainer "CARLO")

Genau dieser Zusammenhang macht die Maßnahme förderfähig: Die Möbel ersetzen nicht einfach alte Tische, sie setzen ein schriftlich formuliertes pädagogisches Ziel im Raum um. Für den Antrag braucht der Schulträger in der Regel drei Dinge: das Konzept der Schule, eine Raumplanung und eine Kostenschätzung. JASSE liefert dafür eine Musterraumplanung mit Richtpreisen.

Weitere Beispiele: Offene Lernlandschaft, Flexibles Klassenzimmer für den Ganztag, Schulbibliothek, Atelier für kreatives Arbeiten

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4. Wer den Antrag stellt und was Schulen anstoßen können
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Den Antrag für Säule I stellt der Schulträger, also meist die Stadt, die Gemeinde oder der Landkreis. Nordrhein-Westfalen hält fest, dass jede Inanspruchnahme der Mittel einen Antrag des Schulträgers braucht und jede Startchancen-Schule in den zehn Jahren mindestens einmal von Säule I profitieren soll.

Schule/Schulleitung: entwickelt das pädagogische Konzept und meldet den Bedarf an

Schulträger: stellt den Antrag, trägt den Eigenanteil, vergibt den Auftrag (oft über eine öffentliche Ausschreibung)

Architektur- und Planungsbüros: planen Umbau und Ausstattung im Auftrag des Trägers

Land bzw. Förderstelle: prüft und bewilligt den Antrag

Den Eigenanteil des Schulträgers legt jedes Land selbst fest. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz liegt er bei 30 % der förderfähigen Kosten. Brandenburg hat angekündigt, die Ko-Finanzierung von Säule I vollständig zu übernehmen, vorbehaltlich des Landeshaushalts. Anträge sind in Rheinland-Pfalz bis Ende 2031 möglich, die Fristen der anderen Länder stehen auf deren Programmseiten.

Vier Schritte für Schulen:
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1. Das Ziel aufschreiben: Wie soll an der Schule gelernt werden, und was fehlt dem Raum dafür? Ein bis zwei Seiten reichen als Grundlage.

2. Früh mit dem Schulträger sprechen: Viele Träger planen Säule I für mehrere Schulen über mehrere Jahre. Wer seinen Bedarf früh anmeldet, kommt früher dran.

3. Eine erste Raumskizze erstellen lassen: Eine Skizze mit Zonen und grobem Kostenrahmen macht das Gespräch mit dem Träger konkret. Bei JASSE ist die Erstberatung kostenlos.

4. Beratungsangebote des Landes nutzen: In Nordrhein-Westfalen gibt es zum Beispiel das Angebot Pädagogische Architektur der QUA-LiS NRW. Rheinland-Pfalz empfiehlt, vorhandene Beratungsangebote vorrangig zu nutzen.

Wie die Zusammenarbeit mit JASSE abläuft, von der Erstberatung bis zur Montage, steht auf der Seite Lernräume für Startchancen-Schulen planen.

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5. Raumplanung für eine Startchancen-Schule anfragen
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Wer an einer Startchancen-Schule einen Raum neu denken möchte, bekommt bei JASSE eine kostenlose Erstberatung und auf Wunsch eine Musterraumplanung mit Richtpreisen. Beides eignet sich als Grundlage für das Gespräch mit dem Schulträger. Hier können Sie eine kostenlose Projektberatung bei JASSE anfragen:

Kontaktformular (E-Mail)


6. Offizielle Quellen
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•        Bundesministerium (BMBFSFJ): Startchancen-Programm

•        Bundesministerium: Fragen und Antworten zum Startchancen-Programm

•        Bundesregierung: Startchancen-Programm

•        Rheinland-Pfalz: FAQ Säule I

•        Rheinland-Pfalz: Förderrichtlinie Startchancen (Amtsblatt 08/2024)

•        Baden-Württemberg: VwV Investitionsprogramm Startchancen, Säule I

•        Bayern: Bekanntmachung zu Säule I (BayMBl.2025 Nr. 520)

•        Nordrhein-Westfalen: Richtlinie Investitionsprogramm Startchancen

•        Nordrhein-Westfalen: Landtag, Vorlage 18/2739

•        Sachsen: Richtlinie Startchancen-Investitionen

•        Brandenburg: Informationen zum Startchancen-Programm

•        Schleswig-Holstein: Förderrichtlinie Säule I

Die Programmseiten aller Länder sind auf der Seite Startchancen-Programm verlinkt.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben zur Förderung sind allgemeine Informationen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Landes.
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7. Aktuelle Berichte zum Startchancen-Programm (2026)
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Hier sind vier aktuelle Veröffentlichungen aus dem Jahr 2026 zum Startchancen-Programm für Schulen mit unterschiedlichen Perspektiven: eine Zwischenbilanz, wissenschaftliche Kritik, die Sicht von Schulleitungen und ein konkretes Beispiel aus der Schulpraxis.

12.10.2026 · News4teachers

"Zwei Jahre Startchancen-Programm: Apparat wächst (und was kommt bei Schülern an)?"

Die wissenschaftliche Begleitung zieht eine erste Zwischenbilanz: Bundesweit sind fast 450 regionale Schulnetzwerke entstanden und über 800 Fachkräfte qualifiziert worden. Ob das zu besseren Lernleistungen führt, ist noch offen.

02.10.2026 · News4teachers

"Ganztag, Startchancen, Digitalpakt: Schulleitungen kritisieren die Umsetzung der großen Bildungsprogramme"

Schulleitungen sehen erhebliche Probleme bei der praktischen Umsetzung, vor allem durch Bürokratie und fehlendes Personal.

11.06.2026 · Deutschlandfunk

"Förderung für Brennpunkt-Schulen: Zwischenbilanz des Startchancen-Programms"

Der Deutschlandfunk beleuchtet den Stand des Programms und die Frage, wie die zusätzliche Förderung bei Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen ankommt. Die Veröffentlichung ist ein guter Ausgangspunkt für eine journalistische Einordnung der bisherigen Umsetzung. (Quelle: Deutschlandfunk, Leonard Ameln, 11.06.2026, 08:38 Uhr)

16.10.2026 · Regierungspräsidium Freiburg

"Startchancen-Programm: Regierungspräsident Gabbert besucht Goetheschule in Rheinfelden"

Dieser Bericht zeigt anhand einer konkreten Grundschule, wie das Programm umgesetzt wird. Vorgestellt werden unter anderem eine geplante Bibliothek, zusätzliche pädagogische Fachkräfte, moderne Unterrichtsmaterialien und Förderangebote für Deutsch, Mathematik sowie soziale Kompetenzen.